Walter KOCH (München) Eine Zusammenarbeit in der staufischen Kanzlei - dies ergaben die Forschungen in Vorbereitung der Edition der Urkunden der älteren Staufer für die MGH - ist in verschiedenen Konstellationen zu beobachten: Sie zeigt sich in der gemeinsamen Mundierung eines Textes durch zwei Kanzleiangehörige, durch Kanzleinotare und kanzleifremde Schreiber, ebenso nicht selten durch erfahrene Notare zusammen mit neu eingetretenen Kräften, also offenkundig in einer Einschulung neuen "Personals". Für die Zeit Friedrichs II. wird die kaum aufgeworfene Frage zu diskutieren sein, ob "Schriftspezialisten" herangezogen wurden, Zierpartien in von anderer Hand geschriebene Texte einzutragen.