Walter KOCH (München)
- Zusammenarbeit bei der Ausfertigung der Urkunden in der staufischen Kanzlei.
Eine Zusammenarbeit in der staufischen Kanzlei - dies ergaben die Forschungen
in Vorbereitung der Edition der Urkunden der älteren Staufer für die
MGH - ist in verschiedenen Konstellationen zu beobachten: Sie zeigt sich in der
gemeinsamen Mundierung eines Textes durch zwei Kanzleiangehörige, durch Kanzleinotare
und kanzleifremde Schreiber, ebenso nicht selten durch erfahrene Notare zusammen
mit neu eingetretenen Kräften, also offenkundig in einer Einschulung neuen
"Personals". Für die Zeit Friedrichs II. wird die kaum aufgeworfene Frage
zu diskutieren sein, ob "Schriftspezialisten" herangezogen wurden, Zierpartien
in von anderer Hand geschriebene Texte einzutragen.